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LH720 beim Landeanflug in Beijing

Mit dem Flugzeug unterwegs und was wichtig werden kann

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  • Beitrag zuletzt geändert am:8. Februar 2019

Auf unseren Reisen sind wir oft mit dem Flugzeug unterwegs. Manchmal nur ein kurzer Flug in eine europäische Stadt oder die Langstrecke in fernere Regionen. Dabei kann man viel erleben. Egal ob positives oder negatives. Davon sind wir auch nicht verschont worden. Positives war zum Beispiel ein Upgrade bei Lufthansa bei einem Flug nach China. Da freuten wir uns natürlich.

LH720 beim Landeanflug in Beijing
LH720 beim Landeanflug in Beijing

Was wir vermeiden wollen, ist dass wir zu spät am Flughafen ankommen und bauen in der Anreise Puffer ein. Am Flughafen kann es beim Flug schon zu Störungen kommen. Sei es das Wetter (Schnee oder gar ein Vulkan), Verspätungen oder auch die Technik.

Manchmal sind es nur einige Minuten Verspätungen, die diese Störungen verursachen und keine weiteren Auswirkungen haben, doch manchmal kommt es dann doch zu größeren Auswirkungen. Wir selbst haben einmal im Winter eine Verspätung und dadurch den Anschlußflug verpasst. In diesem Fall hatte Lufthansa schon alles vorbereitet: Hotelgutschein, Essensbon, Taxi und natürlich der Weiterflug am nächsten Morgen.

Bei einer renommierten arabischen Fluglinie wurde uns ein Flugsegment downgegradet (wir sahen das erst auf der Boarding Card). Eine Reklamation beim Check-in-Schalter brachte nichts. Nach der Rückkehr setzte ein (einseitiger) Mailverkehr zu der Fluggesellschaft ein, die nicht antwortete. Erst der zweite Brief als Übergabeeinschreiben rief eine Reaktion hervor. Letztendlich war das Ergebnis nicht befriedigend.

In diesem Fall wäre eine Unterstützung sehr hilfreich gewesen. Was wir damals nicht wussten bzw. eingeführt/erweitert wurde: es gibt von der EU speziell verordnete Fluggastrechte, auf die sich berufen werden kann. Hilfestellungen geben hierbei Serviceunternehmen wie Flightright, die sich auf Flugverspätungen und Co spezialisiert haben. Besonders ist zu erwähnen, dass man diesen Dienstleister zum Beispiel nur entlohnen muss, sofern der Problemfall gegenüber der Fluggesellschaft ausgeht. Doch wann genau hat man denn eigentlich Ansprüche?

Wird der Flug storniert, dann hat man normalerweise die Wahl zwischen einem Ersatzflug oder einer Flugpreiserstattung. In bestimmten fällen kann sogar eine Entschädigungszahlung zwischen 125 bis 600 Euro erteilt werden. Bei Flugausfall muss darüber hinaus für eine Übernachtungsmöglichkeit und Verpflegung gesorgt werden.

Auch bei Flugverspätungen muss die Fluggesellschaft für eine Verpflegung aufkommen. Ab 5 Stunden Verspätung kann man auch auf eine Erstattung des Flugpreises bestehen.

Ist der eigene Flug überbucht worden, muss das Recht gewahrt sein zwischen einem Ersatzflug oder ebenfalls der Erstattung des Flugpreises wählen zu können.

In manchen Situationen gelten jedoch auch diese Rechte nicht mehr. Beispielsweise kommt die Fluggesellschaft nicht auf, wenn die Geschehnisse von der Fluglinie nicht vorhersehbar waren. Auch bei Wetterproblemen, Terrorwarnungen und Streiks kann man keine Entschädigung verlangen.

Weitere Infos zu Fluggastrechten, Entschädigungszahlungen oder Flugprobleme gibt es auf Flightright.

Der Artikel entstand mit freundlicher Unterstützung von Flightright

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Thomas

Seit über 30 Jahren auf der Welt unterwegs. Ich liebe Individualreisen und auch den Komfort und Luxus in der Zwischenzeit. Meine bevorzugte Reiserichtung ist Asien. Hinzu kommen Reisen in Europa mit vielen Wochenendtrips. Mit dem Blog möchte ich über meine Reisen informieren und zum Reisen inspirieren.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. susilü

    Hallo,

    vielen Dank für nützlichen Tipps zum Thema Fliegen.
    Ich möchte im Sommer nach Innsbruck fliegen, um in den Tiroler Alpen wandern zu gehen. Ich liebe wandern.
    Ich bin gerade auf der Suche nach einer Ferienwohnung. Kennt ihr da zufällig gerade welche? Wäre dankbar für eure Meinungen.

    Gruß, Susi

  2. Rainer Schultze

    Verspätungen aller Art sind bei jeder Fluggesellschaft an der Tagesordnung. Bei vielen tausenden Verbindungen pro Jahr kommt es selbst bei den pünktlichsten Airlines zu zahlreichen spät ankommenden Flügen. Eine Verspätung ist zwar allgemein durch eine spätere als geplante Ankunftszeit definiert. Doch was genau ist als Ankunftszeit zu verstehen? Ist es das Berühren der Landebahn, das finale Erreichen der Parkposition, das Öffnen der Türen oder gar erst das Erreichen des Flughafengebäudes mittels Shuttle-Bus zwischen Flugzeug und Terminal? Diese oder ähnliche Fragen können von myflightright beantwortet werden.

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